Während der Schwangerschaft merkt man plötzlich, wie viele Anträge vor und nach der Geburt eines Kindes ausgefüllt werden müssen.
Damit du auf dieser bürokratischen Reise nicht alleine bist, erfährst du hier, wie du Mutterschaftsgeld beantragen kannst und welche Fallstricke es gibt.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Grundsätzlich hat jede werdende Mutter Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Du solltest jedoch beachten, dass je nach Krankenversicherung und Arbeitsverhältnis unterschiedliche Regelungen gelten.
Was aber immer gilt: Mutterschaftsgeld erhältst du erst im gesetzlichen Beschäftigungsverbot – also in den sechs Wochen vor der Geburt und den acht Wochen nach der Geburt.
Beim Beantragen des Mutterschaftsgeldes gibt es verschiedene Faktoren, die du beachten musst. Bist du beispielsweise gesetzlich krankenversichert, gelten für dich andere Regelungen als für Frauen, die privat versichert sind.
Auch die Zuständigkeit der Behörden ist hier unterschiedlich: Informiere dich am besten früh genug bei deiner Krankenkasse. Sie erklären dir sicher gerne, was du beim Antrag des Mutterschaftsgeldes beachten musst und welche Regelungen für dich gelten.
Da du dich möglicherweise mit einer generellen finanziellen Planung für dein Kind auseinandersetzt: Weißt du schon, was ein Kind wirklich kostet?
Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der gesetzlichen Krankenkasse
Nachdem deine Hebamme oder dein Arzt oder deine Ärztin einen voraussichtlichen Geburtstermin festgelegt haben, stellen sie dir zwei Bescheinigungen aus. Diese musst du danach bei deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber einreichen.
Meist musst du neben der Bescheinigung auch deine persönlichen Daten, wie Kontoverbindung und Angaben zu deiner Arbeit machen.
Hast du das alles erledigt, regeln dein Arbeitgeber und deine Krankenkasse die weiteren Schritte untereinander.
Konzentriere dich während deiner Schwangerschaft aber auch unbedingt auf dich. Eine gute Geburtsvorbereitung kann dabei Gold wert sein.
Privatversichert Mutterschaftsgeld beantragen
Als Privatversicherte hast du unter gewissen Umständen auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das kommt jedoch darauf an, wie dein Versicherungsumfang ist.
Für dich ist in diesem Fall das Bundesamt für Soziale Sicherung verantwortlich.
Informiere dich hier am Besten auf den jeweiligen Seiten, damit du als Privatversicherte auch dein Mutterschaftsgeld bekommst!
Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Damit du gut auf die Zeit nach der Geburt vorbereitet bist, solltest du wissen, wann du das Mutterschaftsgeld beantragen kannst.
Normalerweise stellen Ärztinnen und Ärzte ab der 33. Schwangerschaftswoche die Bescheinigung aus, die du dann an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber weiterreichen musst.
Sei also beruhigt! Du kannst dich nach und nach mit der Baby-Bürokratie auseinandersetzen.
Tipp: Vielleicht hilft es dir, direkt zu Beginn deiner Schwangerschaft Ordner oder Umschläge anzulegen. Dort kannst du dann alle wichtigen Unterlagen sortiert sammeln und dir Notizen machen. Dann erkennst du, welche Dokumente noch fehlen und wann und wo welcher Antrag eingereicht werden sollte.
Was muss ich sonst noch alles beachten, wenn ich Mutterschaftsgeld beantrage?
Erforderliche Dokumente
Wichtig ist hier auf jeden Fall die von deiner Ärztin oder deinem Arzt ausgestellte Bescheinigung für die Krankenkasse oder für das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Darüber hinaus musst du wahrscheinlich deine Einkünfte nachweisen, denn danach wird das Mutterschaftsgeld berechnet.
Nach der Geburt musst du dann unter anderem die Geburtsurkunde deines Kindes beantragen. Diese brauchst eigentlich für alle bürokratischen Prozesse, die mit der Geburt deines Kindes zu tun haben. Erst wenn diese Urkunde in deinen Händen liegt, kannst du alle Anträge einreichen und erhältst anschließend die entsprechenden Leistungen.
Geringfügig Beschäftigte, Studentinnen und Beamtinnen
Bist du Studentin, Auszubildende oder übst eine geringfügige Beschäftigung aus? Dann solltest du dich rechtzeitig darüber informieren, welche Regelungen für dich gelten.
Geringfügig Beschäftigte
Übst du eine geringfügige Beschäftigung aus und bist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, dann erhältst du Mutterschaftsgeld und einen eventuellen Zuschuss von deinem Arbeitgeber.
Studentinnen
Wenn du dich im Studium befindest, nebenbei aber arbeitest, dann steht dir als Studentin ebenfalls Mutterschaftsgeld zu.
Beamtinnen
Für Beamtinnen weichen die Regelungen ebenfalls ab. Hier wird sich an dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Monate orientiert.
Du hast während der Schutzfristen also ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Auch hier gilt: informiere dich am Besten auf den Websites deines Bundeslandes bzw. bei deinem Dienstherren. Hier können die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich ausfallen.
Hinweis: Beachte bitte, dass es einen Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Mutterschutzgeld gibt! Mutterschutzgeld beinhaltet dein volles Gehalt, wenn du vor dem gesetzlichen Beschäftigungsverbot aufhören musst zu arbeiten.
Das ist dann der Fall, wenn deine Gesundheit oder die deines Kindes gefährdet wird oder du körperlich anstrengende Arbeiten nicht mehr ausrichten darfst.
Das Mutterschaftsgeld hingegen wird dir erst ausgezahlt, wenn du im gesetzlichen Beschäftigungsverbot bist!
Darüber hinaus solltest du wissen: Das Mutterschaftsgeld fließt in den Geltungszeitraum des Elterngeldes. Wenn du also Mutterschaftsgeld erhältst, wird dieser Zeitraum (8 Wochen) von dem Zeitraum, in dem dir Elterngeld zusteht, abgezogen. Du erhältst also 2 Monate Mutterschaftsgeld und 10 Monate Elterngeld, statt 12 Monaten Elterngeld.
Aber auch hier gilt: informiere dich bei den jeweiligen Institutionen!
Trotz der ganzen Bürokratie und der unglaublichen Komplexität wünschen wir dir eine wundervolle Schwangerschaft und eine unvergessliche Zeit mit deinem Baby.
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